Ein wesentlicher Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt in der Streitvermeidung (kompetente Beratung schon zu Beginn eines Vertragsverhältnis durch z.B. sachgerechte Vertragsgestaltung) sowie der außergerichtlichen Streitbeilegung durch einvernehmlichen Interessenausgleich. Insbesondere in der Schadensregulierung aber auch in jedem Dauerschuldverhältnis (wie z.B. dem Mietvertrag) oder in einer Eigentümergemeinschaft ist die einvernehmliche Regelung für alle Beteiligten grundsätzlich die effektivste Lösung. Für den Fall, dass eine einvernehmliche Regelung nicht erfolgt, werden die berechtigten Interessen für meine Mandanten und Mandantinnen konsequent vor Gericht durchgesetzt.
„kompetent und freundlich beraten“
Streit vermeiden und Probleme lösen
Gemeinsam erfolgreich
Zentral ist für mich die ständige Kommunikation mit meinem Mandanten. So kann gemeinsam jeweils im Einzelfall die beste Lösung gefunden werden. Wie wichtig das Gespräch für alle Beteiligten eines Streites ist, konnte ich insbesondere bei der Regulierung von Großschadensfällen feststellen, die ich auf Seiten von Hamburger Krankenhäusern für diese reguliert habe.
Zu meinem Mandantenkreis zählen im Bereich des Immobilienrechts im wesentlichen Vermieter (Wohnungsbaugenossenschaften, Grundstücksverwaltungen, Vermietungsgesellschaften und Privatvermieter), daneben vertrete ich auch Mieter mit ihren berechtigten Ansprüchen (z.B. Barrierefreiheit, unberechtigte Kündigung). In meinem weiteren Schwerpunkt dem Haftungsrecht (z.B. Medizinschadensrecht, Verkehrsunfallrecht, Tierhalterhaftung, Glatteisunfälle) bin ich sowohl für Krankenhäuser und Versicherungen wie auch für Privatpersonen tätig.
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